Unsere zertifizierten Testamentsvollstrecker beraten Sie beim Abfassen Ihres Testaments. In intensiven Weiterbildungen haben wir uns fundierte Kenntnisse im Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht angeeignet.
Nach dem Tod des Erblassers nehmen wir folgende Aufgaben wahr:
- Umsetzung der Testamentsbestimmungen
- Begleichung von Verbindlichkeiten
- Abwicklung der Erbschaftsteuer
- Nachlassverwaltung
Das empfiehlt sich vor allem bei schwierigen Erbschaftsangelegenheiten,
zum Beispiel im Fall von:
- Erbstreitigkeiten
- Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge
- Verschuldung der Erben
- Minderjährigkeit der Erben
- Vererbung von Immobilien oder Unternehmen
Rufen Sie uns an. Ich beantworte Ihre Fragen gern in einem persönlichen Gespräch.